Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB

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Mercedes-Benz Event
Bosch Firmenfeier
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REWE Gruppen Event
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ZDF Produktion

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen Verträge zwischen dem Kunden und der nachfolgend bestimmten Agentur zustande:

Christian Glinkemann Veranstaltungen
Adresse: Hordeler Heide 172, 44793 Bochum
Tel: +49 234 544 501 92
E-Mail: info@cg-events.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 312989739

§ 1 Geltungsbereich

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Eventagentur Christian Glinkemann Veranstaltungen, Hordeler Heide 172, 44793 Bochum, (nachfolgend Agentur genannt) diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (AGB).

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Leistungsverpflichtung

(1) Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor dem Event fällig. Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen.

(2) Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitstermin behalten wir uns vor, die Teilnahme des Kunden am Event zu verweigern.

(3) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 3 Änderungen der Teilnehmerzahl und Rahmenvereinbarungen

(1) Änderungen an den vorher abgesprochenen und schriftlich festgehaltenen Rahmenvereinbarungen, wie beispielsweise Änderungen der Teilnehmerzahl, Treffpunkt oder Uhrzeit müssen vorher der Agentur schriftlich zugehen. Dies kann per Postweg, Fax oder per E-Mail geschehen.

(2) Erhöhung der Teilnehmerzahl
Grundsätzlich gilt, dass eine Erhöhung der Teilnehmerzahl in jedem Fall mit der Agentur abzusprechen ist. Bei einer solchen Erhöhung wird der vereinbarte Preis pro Teilnehmer neu berechnet.

(3) Verringerung der Teilnehmerzahl
Sollte die Teilnehmerzahl um weniger als 10% der eigentlichen Teilnehmerzahl verringern, so ist dies kein Hindernis und ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Es wird dann ein neuer Preis kalkuliert.

(4) Bei einer Verringerung von mehr als 10%, stehen der Agentur folgende Entschädigungen pro stornierten Teilnehmer zu:

  • Bis 90 Tage vor dem Einsetzen der Leistung fallen 30% des vereinbarten Teilnehmerpreises an.
  • Bis 60 Tage vor dem Einsetzen der Leistung fallen 40% des vereinbarten Teilnehmerpreises an.
  • Bis 30 Tage vor dem Einsetzen der Leistung fallen 60% des vereinbarten Teilnehmerpreises an.
  • Bis 14 Tage vor dem Einsetzen der Leistung fallen 80% des vereinbarten Teilnehmerpreises an.

(5) Bei einer noch späteren Stornierung der Teilnehmerzahl wird das gesamte Honorar fällig.

(6) Die Stornobedingungen der externen Dienstleister können abweichen. Die anfallenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

(7) Sollte der Kunde die Agentur verdächtigen, dass diese auch für geringere Kosten und weniger hohe Einsparungen Leistungen erbracht werden könnten, dann trägt der Kunde hierfür die Beweislast.

(8) Programmänderungen können von der Agentur vorgenommen werden, falls einige geplante Aktionen auf Grund einer geänderten Teilnehmeranzahl nicht mehr möglich sind.

(9) Absage wegen Unwetterwarnung

Im Falle einer Unwetterwarnung, die die Sicherheit der Teilnehmer oder die Durchführbarkeit des Events gefährdet, behält sich die Agentur das Recht vor, das Event abzusagen. In einem solchen Fall wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit geboten, einen neuen Termin für das Event innerhalb eines im Ermessen von der Agentur festgelegten Zeitraums auszuwählen. Eine Rückerstattung der bereits getätigten Zahlung ist in diesem Fall jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Buchung eines Events bei Christian Glinkemann Veranstaltungen erklärt sich der Kunde mit dieser Regelung einverstanden und verzichtet auf jegliche weitergehenden Ansprüche, die sich aus einer Absage wegen Unwetterwarnung ergeben könnten.

§ 4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

(1) Sollte der Kunde das Wetter als Vorwand für das Absagen der Leistungen nutzen, so ist dieses nicht zulässig, sofern die Agentur dennoch eine sichere Durchführung gewährleisten kann. Handelt es sich hierbei aber um Leistungen, die unerheblich sind, dann entfallen diese.

(2) Sollte der Kunde selbst verschuldet später anreisen als geplant, so hat der Kunde keinen Anspruch auf eine korrekte Verlängerung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität. Dies gilt insbesondere, sofern der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. Nichtsdestotrotz bemüht sich die Agentur, die vertraglich festgehaltenen Leistungen vollständig zu erfüllen und durchzuführen. Mehrkosten, die dadurch auftreten, sind vom Kunden zu tragen.

§ 5 Kündigung

(1) Der Vertrag kann seitens der Agentur sofort gekündigt werden, sofern der Kunde die Durchführung trotz einer Abmahnung erheblich stört oder sich vertragswidrig verhält. In solchen Fällen ist die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt. Kündigt die Agentur aus einem solchen Grund, dann ist es dennoch die Pflicht des Kunden den vollen Preis zu zahlen. Zusätzlich entstehende Kosten, wie beispielsweise Rückreise, trägt der Kunde selbst.

(2) Ferner kann der Agentur auch etwas geschehen, mit dem im Voraus nicht zu rechnen war. Wenn diese Ereignisse bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht voraussehbar und nicht zu vertretender höherer Gewalt (z. B. außergewöhnliche verkehrsgefährdende Straßenzustände, besondere Witterungsereignisse, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, unvorgesehene behördliche Anordnungen oder sonstige Betriebsstörungen etc.) zu einer erheblich erschwerten, gefährdeten oder beeinträchtigte Durchführung führen, so kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Für bereits erbrachte Leistungen muss der Kunde dennoch aufkommen.

(3) Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt unberührt.

§ 6 Mängelrechte

(1) Der Kunde ist dazu verpflichtet, sofern Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Sollte es zu Mängelerscheinungen oder Beanstandungen kommen, dann sind diese vor Ort unverzüglich dem Ansprechpartner der Agentur mitzuteilen. Ferner ist eine Verweigerung bezüglich der Abhilfe seitens der Agentur möglich, sofern diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Des Weiteren ist es der Agentur vorbehalten, Abhilfe zu schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

(2) Ist allerdings keine Abhilfe möglich, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises, eine Minderung, verlangen. Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

(3) In einem solchen Falle ist der Kunde zudem dazu verpflichtet, seine Gründe für die Preisminderung zumutbar zu beweisen.

(4) Wird die Leistung durch das Wetter und/oder sonstige Witterungsbedingungen beeinträchtigt, entsteht kein Anspruch auf eine Minderung der Vergütung, Rückvergütung oder Schadensersatz. Die Agentur ist allerdings dazu verpflichtet, dass diese sich so gut es geht an die Witterungsverhältnisse anpasst. Der Kunde kann in einem solchen Falle ein Ersatzprogramm ordern. Allerdings muss er nun für aufkommende Kosten aufkommen.

(5) Sollte der Kunde spätestens einen Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Leistung seine Ansprüche nicht geltend gemacht haben, so entfallen diese gänzlich. Sollte der Kunde aber ohne Eigenverschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sein, so sei es ihm ermöglicht seine Ansprüche dennoch geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Veranstaltungsendes folgt.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung der Agentur ist gegenüber dem Kunden auf die Höhe der Vergütung beschränkt, sofern eine Verletzung eines Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich, in allen anderen Fällen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch die Agentur herbeigeführt wurde. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Hauptleistungspflicht verletzt wird.

(2) Grundsätzlich nimmt der Kunde die Leistungen auf eigene Gefahr in Anspruch.

(3) Sollte es zu Leistungsstörungen kommen, die allerdings Fremdleistungen sind und auch ausdrücklich so tituliert wurden, dann haftet die Agentur lediglich für die Auswahl des vermittelten Dritten, sofern dieser nicht als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB zu qualifizieren ist. In einem solchen Falle tritt die Agentur sämtliche Ansprüche gegen diese Dritten ab und verpflichtet sich gegenüber des Kunden, sämtliche erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

(4) Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien, wie Geräte, Plätze und Räumlichkeiten. Die Agentur übernimmt auch keine Haftung, wenn es zu Verzögerungen kommt, die die Agentur nicht selbstverschuldet.

(5) Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich dort auf eigene Gefahr. Die Agentur übernimmt bei Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände keine Haftung. Auch Schmuck, Laptops, Handys, Foto- und Videokameras, die während der Aktion/Aktivität/Maßnahme beschädigt werden, sind nicht der Haftung inbegriffen.

(6) Es wird seitens der Agentur vorausgesetzt, dass alle Teilnehmer über eine grundlegende Fitness verfügen. Gesundheitliche Einschränkungen müssen im Voraus der Agentur schriftlich mitgeteilt werden.

§ 8 Urheberrecht

(1) Jegliche Unterlagen, Ausarbeitungen oder Angebote unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nur für die persönlichen oder geschäftlichen Zwecke des Kunden genutzt werden. Sollte es zu einer Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder Verbreitung kommen, so bedarf dieses Vorgehen die Zustimmung der Agentur. Gleiches gilt für digitale Inhalte.

§ 9 Angebote und Ausarbeitungen

(1) Alle Angebote und Ausarbeitungen, die für den Kunden erstellt werden, sind grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. Für individuelle Angebote kann die Agentur allerdings eine aufwandsbezogene Erstellungsgebühr verlangen, die mit dem Auftrag verrechnet wird, sofern dieser erteilt wird.

§ 10 Besonderheiten Multimediale Spiele mit Smartphone und Tablet

(1) Kommt es seitens des Mobilfunkanbieters zu Störungen, sodass die Aktivität nicht möglich ist, dann hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten oder Schadensersatz.

§ 11 Abschließende Bestimmungen

(1) Als Gerichtsstand zur Beilegung eventueller Unstimmigkeiten wird Bochum vereinbart.

(2) Es findet nur deutsches Recht Anwendung auf das Verhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen Verträge zwischen dem Kunden und der nachfolgend bestimmten Agentur zustande:

Christian Glinkemann Veranstaltungen
Adresse: Hordeler Heide 172, 44793 Bochum
Tel: +49 234 544 501 92
E-Mail: info@cg-events.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 312989739

§ 1 Geltungsbereich

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Eventagentur Christian Glinkemann Veranstaltungen, Hordeler Heide 172, 44793 Bochum, (nachfolgend Agentur genannt) diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (AGB).

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Leistungsverpflichtung

(1) Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor dem Event fällig. Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen.

(2) Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitstermin behalten wir uns vor, die Teilnahme des Kunden am Event zu verweigern.

(3) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 3 Änderungen der Teilnehmerzahl und Rahmenvereinbarungen

(1) Änderungen an den vorher abgesprochenen und schriftlich festgehaltenen Rahmenvereinbarungen, wie beispielsweise Änderungen der Teilnehmerzahl, Treffpunkt oder Uhrzeit müssen vorher der Agentur schriftlich zugehen. Dies kann per Postweg, Fax oder per E-Mail geschehen.

(2) Erhöhung der Teilnehmerzahl
Grundsätzlich gilt, dass eine Erhöhung der Teilnehmerzahl in jedem Fall mit der Agentur abzusprechen ist. Bei einer solchen Erhöhung wird der vereinbarte Preis pro Teilnehmer neu berechnet.

(3) Verringerung der Teilnehmerzahl
Sollte die Teilnehmerzahl um weniger als 10% der eigentlichen Teilnehmerzahl verringern, so ist dies kein Hindernis und ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Es wird dann ein neuer Preis kalkuliert.

(4) Bei einer Verringerung von mehr als 10%, stehen der Agentur folgende Entschädigungen pro stornierten Teilnehmer zu:

  • Bis 90 Tage vor dem Einsetzen der Leistung fallen 30% des vereinbarten Teilnehmerpreises an.
  • Bis 60 Tage vor dem Einsetzen der Leistung fallen 40% des vereinbarten Teilnehmerpreises an.
  • Bis 30 Tage vor dem Einsetzen der Leistung fallen 60% des vereinbarten Teilnehmerpreises an.
  • Bis 14 Tage vor dem Einsetzen der Leistung fallen 80% des vereinbarten Teilnehmerpreises an.

(5) Bei einer noch späteren Stornierung der Teilnehmerzahl wird das gesamte Honorar fällig.

(6) Die Stornobedingungen der externen Dienstleister können abweichen. Die anfallenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

(7) Sollte der Kunde die Agentur verdächtigen, dass diese auch für geringere Kosten und weniger hohe Einsparungen Leistungen erbracht werden könnten, dann trägt der Kunde hierfür die Beweislast.

(8) Programmänderungen können von der Agentur vorgenommen werden, falls einige geplante Aktionen auf Grund einer geänderten Teilnehmeranzahl nicht mehr möglich sind.

(9) Absage wegen Unwetterwarnung

Im Falle einer Unwetterwarnung, die die Sicherheit der Teilnehmer oder die Durchführbarkeit des Events gefährdet, behält sich die Agentur das Recht vor, das Event abzusagen. In einem solchen Fall wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit geboten, einen neuen Termin für das Event innerhalb eines im Ermessen von der Agentur festgelegten Zeitraums auszuwählen. Eine Rückerstattung der bereits getätigten Zahlung ist in diesem Fall jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Buchung eines Events bei Christian Glinkemann Veranstaltungen erklärt sich der Kunde mit dieser Regelung einverstanden und verzichtet auf jegliche weitergehenden Ansprüche, die sich aus einer Absage wegen Unwetterwarnung ergeben könnten.

§ 4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

(1) Sollte der Kunde das Wetter als Vorwand für das Absagen der Leistungen nutzen, so ist dieses nicht zulässig, sofern die Agentur dennoch eine sichere Durchführung gewährleisten kann. Handelt es sich hierbei aber um Leistungen, die unerheblich sind, dann entfallen diese.

(2) Sollte der Kunde selbst verschuldet später anreisen als geplant, so hat der Kunde keinen Anspruch auf eine korrekte Verlängerung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität. Dies gilt insbesondere, sofern der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. Nichtsdestotrotz bemüht sich die Agentur, die vertraglich festgehaltenen Leistungen vollständig zu erfüllen und durchzuführen. Mehrkosten, die dadurch auftreten, sind vom Kunden zu tragen.

§ 5 Kündigung

(1) Der Vertrag kann seitens der Agentur sofort gekündigt werden, sofern der Kunde die Durchführung trotz einer Abmahnung erheblich stört oder sich vertragswidrig verhält. In solchen Fällen ist die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt. Kündigt die Agentur aus einem solchen Grund, dann ist es dennoch die Pflicht des Kunden den vollen Preis zu zahlen. Zusätzlich entstehende Kosten, wie beispielsweise Rückreise, trägt der Kunde selbst.

(2) Ferner kann der Agentur auch etwas geschehen, mit dem im Voraus nicht zu rechnen war. Wenn diese Ereignisse bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht voraussehbar und nicht zu vertretender höherer Gewalt (z. B. außergewöhnliche verkehrsgefährdende Straßenzustände, besondere Witterungsereignisse, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, unvorgesehene behördliche Anordnungen oder sonstige Betriebsstörungen etc.) zu einer erheblich erschwerten, gefährdeten oder beeinträchtigte Durchführung führen, so kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Für bereits erbrachte Leistungen muss der Kunde dennoch aufkommen.

(3) Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt unberührt.

§ 6 Mängelrechte

(1) Der Kunde ist dazu verpflichtet, sofern Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Sollte es zu Mängelerscheinungen oder Beanstandungen kommen, dann sind diese vor Ort unverzüglich dem Ansprechpartner der Agentur mitzuteilen. Ferner ist eine Verweigerung bezüglich der Abhilfe seitens der Agentur möglich, sofern diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Des Weiteren ist es der Agentur vorbehalten, Abhilfe zu schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

(2) Ist allerdings keine Abhilfe möglich, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises, eine Minderung, verlangen. Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

(3) In einem solchen Falle ist der Kunde zudem dazu verpflichtet, seine Gründe für die Preisminderung zumutbar zu beweisen.

(4) Wird die Leistung durch das Wetter und/oder sonstige Witterungsbedingungen beeinträchtigt, entsteht kein Anspruch auf eine Minderung der Vergütung, Rückvergütung oder Schadensersatz. Die Agentur ist allerdings dazu verpflichtet, dass diese sich so gut es geht an die Witterungsverhältnisse anpasst. Der Kunde kann in einem solchen Falle ein Ersatzprogramm ordern. Allerdings muss er nun für aufkommende Kosten aufkommen.

(5) Sollte der Kunde spätestens einen Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Leistung seine Ansprüche nicht geltend gemacht haben, so entfallen diese gänzlich. Sollte der Kunde aber ohne Eigenverschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sein, so sei es ihm ermöglicht seine Ansprüche dennoch geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Veranstaltungsendes folgt.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung der Agentur ist gegenüber dem Kunden auf die Höhe der Vergütung beschränkt, sofern eine Verletzung eines Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich, in allen anderen Fällen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch die Agentur herbeigeführt wurde. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Hauptleistungspflicht verletzt wird.

(2) Grundsätzlich nimmt der Kunde die Leistungen auf eigene Gefahr in Anspruch.

(3) Sollte es zu Leistungsstörungen kommen, die allerdings Fremdleistungen sind und auch ausdrücklich so tituliert wurden, dann haftet die Agentur lediglich für die Auswahl des vermittelten Dritten, sofern dieser nicht als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB zu qualifizieren ist. In einem solchen Falle tritt die Agentur sämtliche Ansprüche gegen diese Dritten ab und verpflichtet sich gegenüber des Kunden, sämtliche erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

(4) Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien, wie Geräte, Plätze und Räumlichkeiten. Die Agentur übernimmt auch keine Haftung, wenn es zu Verzögerungen kommt, die die Agentur nicht selbstverschuldet.

(5) Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich dort auf eigene Gefahr. Die Agentur übernimmt bei Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände keine Haftung. Auch Schmuck, Laptops, Handys, Foto- und Videokameras, die während der Aktion/Aktivität/Maßnahme beschädigt werden, sind nicht der Haftung inbegriffen.

(6) Es wird seitens der Agentur vorausgesetzt, dass alle Teilnehmer über eine grundlegende Fitness verfügen. Gesundheitliche Einschränkungen müssen im Voraus der Agentur schriftlich mitgeteilt werden.

§ 8 Urheberrecht

(1) Jegliche Unterlagen, Ausarbeitungen oder Angebote unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nur für die persönlichen oder geschäftlichen Zwecke des Kunden genutzt werden. Sollte es zu einer Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder Verbreitung kommen, so bedarf dieses Vorgehen die Zustimmung der Agentur. Gleiches gilt für digitale Inhalte.

§ 9 Angebote und Ausarbeitungen

(1) Alle Angebote und Ausarbeitungen, die für den Kunden erstellt werden, sind grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. Für individuelle Angebote kann die Agentur allerdings eine aufwandsbezogene Erstellungsgebühr verlangen, die mit dem Auftrag verrechnet wird, sofern dieser erteilt wird.

§ 10 Besonderheiten Multimediale Spiele mit Smartphone und Tablet

(1) Kommt es seitens des Mobilfunkanbieters zu Störungen, sodass die Aktivität nicht möglich ist, dann hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten oder Schadensersatz.

§ 11 Abschließende Bestimmungen

(1) Als Gerichtsstand zur Beilegung eventueller Unstimmigkeiten wird Bochum vereinbart.

(2) Es findet nur deutsches Recht Anwendung auf das Verhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

Preis

ab 0 €

Teilnehmer

0 -

Dauer

Std.

Setting

Ort

deutschlandweit
Event-Charakter
Teambuilding
Kreativität
Wissen
Action
Sport

Christian Glinkemann - Inhaber CG Events

Schluss mit Teamevents von der Stange.

Christian GlinkemannInhaber & Event-Stratege

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Echte Stimmen unserer Kunden

Google 4.9/5 auf Google
M
Milena Fritz
3 Rezensionen • 1 Foto
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"Cooles Erlebnis (Schafe hüten) mit viel Spaß und auch praktischen Einblicken - sehr zu empfehlen!"

J
Jan Röttjer
1 Rezension • 0 Fotos
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"Super Erfahrung und gerne arbeiten wir wieder zusammen. Sehr professionell von der Vorbereitung bis zur Umsetzung!"

J
Jochen Schweizer Corp.
2 Rezensionen • 2 Fotos
Google

"Wir haben die Highland-Games als Teamevent mit der Abteilung gebucht. Hat sehr viel Spaß gemacht. Die Mannschaft war begeistert."

O
Olivia-Sophia Berendes
1 Rezension • 0 Fotos
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"Ein Wahnsinns-Spaß! Selten haben wir bei einem Teamevent so viele Emotionen erlebt. Absolut empfehlenswert."

I
Ina Madegwa
4 Rezensionen • 0 Fotos
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"Tolles Koch-Team-Event mit super Stimmung!"

L
Lilo 27
Local Guide • 39 Rezensionen
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"Tolles Teamevent mit der Drachenboot-Aktion erlebt. Anreise nach Norddeutschland war kein Problem. Alles lief reibungslos ab."

C
Constanze Escher
5 Rezensionen • 0 Fotos
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"Haben die Rafting Tour auf der echten Ruhr gemacht. War ein unvergessliches Erlebnis. Super Service. Immer wieder gerne!"

A
Astrid Angloher
Local Guide • 23 Rezensionen
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"Firmensommerfest, Highland Games. Planung, Orga und Durchführung reibungslos. Top-Moderation. Essen war gut. Empfehlenswert!"

R
Robert Bobbe
4 Rezensionen • 0 Fotos
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"Danke Chris für die Kooperation! Die Ergebnisse sind toll und für die Teilnehmenden war es wirklich etwas besonderes."

P
Petra Burssens
Local Guide • 90 Rezensionen
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M
Milena Fritz
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J
Jan Röttjer
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"Super Erfahrung und gerne arbeiten wir wieder zusammen. Sehr professionell von der Vorbereitung bis zur Umsetzung!"

J
Jochen Schweizer Corp.
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"Wir haben die Highland-Games als Teamevent mit der Abteilung gebucht. Hat sehr viel Spaß gemacht. Die Mannschaft war begeistert."

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Olivia-Sophia Berendes
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Ina Madegwa
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